Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf eine Zulage für die Pflege gelähmter Patienten.
Die Klägerin ist seit 1992 beim Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Seit Februar 1995 arbeitet sie auf einer anästhesiologischen Intensivstation der vom Beklagten betriebenen Universitätsklinik Würzburg.
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