BAG - Urteil vom 23.05.2007
10 AZR 323/06
Normen:
Tarifvertrag über eine Zuwendung für Kapitäne und Besatzungsmitglieder der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes (vom 31. Januar 1974) § 1 ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder (vom 12. Oktober 1973);
Fundstellen:
AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschifffahrt
NZA 2007, 1016
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 01.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 24/05
ArbG Hamburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 187/04
ArbG Hamburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 186/04
ArbG Hamburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 185/04
ArbG Hamburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 184/04
ArbG Hamburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 182/04
ArbG Hamburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 172/04

Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

BAG, Urteil vom 23.05.2007 - Aktenzeichen 10 AZR 323/06

DRsp Nr. 2007/13232

Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

Orientierungssätze: Der TV-Zuwendung nimmt statisch auf die in § 1 genannten Tarifverträge Bezug. Eine Verringerung der Sonderzuwendung wie im Bereich des öffentlichen Dienstes scheidet damit aus.

Normenkette:

Tarifvertrag über eine Zuwendung für Kapitäne und Besatzungsmitglieder der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes (vom 31. Januar 1974) § 1 ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder (vom 12. Oktober 1973);

Tatbestand:

Die Kläger verlangen eine restliche Zuwendung für das Jahr 2003, die Kläger zu 5) und 6) auch für das Jahr 2004, der Kläger zu 6) begehrt die Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung einer vollen Zuwendung in der Zukunft.

Die Kläger sind als Besatzungsmitglieder auf den Schiffen der Beklagten tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Mantel- und Heuertarifvertrag für die deutsche Schifffahrt in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Der ebenfalls anwendbare Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Kapitäne und Besatzungsmitglieder der Fischereischutzboote und Fischereiforschungsschiffe des Bundes vom 11. Januar 1972 regelt in § 1: