Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch um die Eingruppierung der Klägerin und um sich aus der von ihr begehrten Eingruppierung ergebende Vergütungsdifferenzansprüche.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 1. August 2000 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 25. September 2000 beschäftigt. Im Arbeitsvertrag heißt es ua.:
"Vertragsdauer
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