BAG - Urteil vom 23.01.2008
5 AZR 1036/06
Normen:
Manteltarifvertrag Nr. 14 für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG (MTV) § 11 Abs. 1, Protokollnotiz X ; EG Art. 141 ; TzBfG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 42 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa
NZA 2008, 1208
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 23.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 535/06
ArbG Köln, vom 23.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9151/05

Tarifauslegung; Arbeitslohn - Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

BAG, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 5 AZR 1036/06

DRsp Nr. 2008/11410

Tarifauslegung; Arbeitslohn - Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

Orientierungssätze: 1. Besteht die tarifliche Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung an den Tagen vor Weihnachten und Neujahr, muss damit nicht die volle Fortzahlung der Vergütung entsprechend der ausfallenden Arbeitszeit verbunden sein. Der Tarifvertrag kann auch eine verminderte Erfüllung der Arbeitspflicht in einem Bezugszeitraum bei Fortzahlung der Vergütung während der Zeit der Arbeitsbefreiung vorsehen. 2. Die Protokollnotiz X zum Manteltarifvertrag Nr. 14 für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG ist dahin auszulegen, dass auch Teilzeitbeschäftigte mit ungleichmäßiger Verteilung ihrer Arbeitszeit für einen vollen Abwesenheitstag unter Fortzahlung der Vergütung eine Zeitgutschrift in Höhe der tariflich bestimmten durchschnittlichen täglichen Grundarbeitszeit in der Fünf-Tage-Woche erhalten.

Normenkette:

Manteltarifvertrag Nr. 14 für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG (MTV) § 11 Abs. 1, Protokollnotiz X ; EG Art. 141 ; TzBfG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, wie die Arbeitszeit, die an den Tagen vor Weihnachten und Neujahr auf Grund einer tariflichen Regelung ausfällt, auf dem Arbeitszeitkonto der Klägerin zu behandeln ist.