1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2010 - 8 Sa 2849/09 - und - 8 Sa 700/10 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Oktober 2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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