Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen (MTV - vom 6. März 1997) §§ 6 Ziff. 3d 8 14 Ziff. 1 ;
Fundstellen:
NZA 2004, 750
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 10.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1473/02
ArbG Lingen, vom 15.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 48/02
Tarifauslegung - Tariflicher Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag; Regelmäßige monatliche Arbeitszeit von 173 Stunden im Werkschutz in kerntechnischen Anlagen nach dem Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen vom 6. März 1997 (MTV) §§ 6 Ziff. 3d, 14? - Demzufolge Anspruch auf den tariflichen Mehrarbeitszuschlag bei mehr als 173 Arbeitsstunden im Monat?
BAG, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 4 AZR 126/03
DRsp Nr. 2004/5965
Tarifauslegung - Tariflicher Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag; "Regelmäßige monatliche Arbeitszeit" von 173 Stunden im Werkschutz in kerntechnischen Anlagen nach dem Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen vom 6. März 1997 (MTV) §§ 6 Ziff. 3d, 14? - Demzufolge Anspruch auf den tariflichen Mehrarbeitszuschlag bei mehr als 173 Arbeitsstunden im Monat?
Orientierungssätze:1. Nach § 6 Ziff. 3d MTV beträgt für den Werkschutz in kerntechnischen Anlagen/Baustellen "die monatliche Arbeitszeit ... im Jahresdurchschnitt 173 Stunden".2. Gemäß § 14 Ziff. 1 MTV ist "die über die in Paragraph 6 genannte regelmäßige ... monatlich hinausgehende Arbeitszeit" zuschlagpflichtige Mehrarbeit.3. Da § 6MTV für den Werkschutz in kerntechnischen Anlagen/Baustellen keine "regelmäßige monatliche Arbeitszeit" von 173 Stunden vorsieht, besteht bei Überschreitung dieser Arbeitszeitdauer jedenfalls dann kein Anspruch nach § 14 Ziff. 1 MTV auf den tariflichen Mehrarbeitszuschlag, wenn die sich aus der monatlichen Durchschnittsarbeitszeit von 173 Stunden ergebende Jahresarbeitszeit nicht überschritten wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.