Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger die tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach dem Manteltarifvertrag für die Metallindustrie in Hamburg/Schleswig-Holstein (
Der am 13. September 1949 geborene Kläger, Mitglied der IG Metall, ist seit dem 1. November 1985 bei der Beklagten als Kernmacher beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt in der Produktion etwa 80 Arbeitnehmer sowie etwa 20 Leiharbeitnehmer.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|