Die Parteien streiten um tarifvertragliche Pausenvergütung und Nachtschichtzulagen. Sie legen den Begriff des "vollkontinuierlichen" Schichtbetriebes unterschiedlich aus.
Der Kläger ist als Maschinenanlagenfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Sie produziert in drei Schichten Dämmplatten und unterhält an fünf Tagen in der Woche einen durchlaufenden 24-Stunden-Betrieb.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|