OLG Bamberg - Beschluss vom 16.02.2016
3 OLG 6 Ss 16/16
Normen:
StGB § 14 Abs. 3; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 353; StPO § 354 Abs. 2;
Fundstellen:
NZS 2016, 316

Täuschungsbedingte Nichtabführung von SozialversicherungsbeiträgenZurechnung der Arbeitgeberstellung nach § 14 Abs. 3 StGBDarstellungsanforderungen an eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.02.2016 - Aktenzeichen 3 OLG 6 Ss 16/16

DRsp Nr. 2016/3517

Täuschungsbedingte Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen Zurechnung der Arbeitgeberstellung nach § 14 Abs. 3 StGB Darstellungsanforderungen an eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

1. Kann sich der Tatrichter nicht davon überzeugen, ob der Täter faktischer Geschäftsführer einer GmbH war, scheidet im Falle der täuschungsbedingten Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine ungleichartige Wahlfeststellung zwischen § 263 StGB und § 266a StGB aus, wenn nach den Urteilsfeststellungen zumindest der an sich von § 266a StGB verdrängte Betrugstatbestand verwirklicht wurde. In einem solchen Fall ist vielmehr wegen Betrugs zu verurteilen.2. Verliert ein Geschäftsführer einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung sein Amt nach § 6 II 2 Nr. 3e GmbHG, führt er aber gleichwohl unverändert seine bisherige Geschäftsführertätigkeit fort, so muss er sich besondere persönliche strafbarkeitsbegründende Merkmale, die auf die GmbH zutreffen, nach § 14 I Nr. 1, III StGB zurechnen lassen.