Täuschungsbedingte Nichtabführung von SozialversicherungsbeiträgenZurechnung der Arbeitgeberstellung nach § 14 Abs. 3 StGBDarstellungsanforderungen an eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt
OLG Bamberg, Beschluss vom 16.02.2016 - Aktenzeichen 3 OLG 6 Ss 16/16
DRsp Nr. 2016/3517
Täuschungsbedingte Nichtabführung von SozialversicherungsbeiträgenZurechnung der Arbeitgeberstellung nach § 14 Abs. 3StGBDarstellungsanforderungen an eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt
1. Kann sich der Tatrichter nicht davon überzeugen, ob der Täter faktischer Geschäftsführer einer GmbH war, scheidet im Falle der täuschungsbedingten Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine ungleichartige Wahlfeststellung zwischen § 263StGB und § 266aStGB aus, wenn nach den Urteilsfeststellungen zumindest der an sich von § 266aStGB verdrängte Betrugstatbestand verwirklicht wurde. In einem solchen Fall ist vielmehr wegen Betrugs zu verurteilen.2. Verliert ein Geschäftsführer einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung sein Amt nach § 6 II 2 Nr. 3e GmbHG, führt er aber gleichwohl unverändert seine bisherige Geschäftsführertätigkeit fort, so muss er sich besondere persönliche strafbarkeitsbegründende Merkmale, die auf die GmbH zutreffen, nach § 14 I Nr. 1, III StGB zurechnen lassen.
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