I. Die Beteiligten streiten - entsprechend dem Umfang der Revisionszulassung durch den erkennenden Senat - im Revisionsverfahren noch darum, ob dem Kläger, der gegen die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ein Recht auf eine dynamisierbare Regelaltersrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) hat, zusätzlich hierzu gegen die Beklagte ab 1. Januar 1997 ein Recht auf monatliche Zahlung einer Versorgungsleistung neben der Regelaltersrente zusteht.
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