I. Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU).
Der 1935 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er hat keine Berufsausbildung abgeschlossen. Seit 1970 war er in der Bundesrepublik versicherungspflichtig beschäftigt, und zwar als Bauarbeiter, Totengräber, Müllwerker und Gartenhelfer. Zuletzt arbeitete er im Jahre 1991 als Bauwerker. Bereits seit 1984 bezog er überwiegend Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosenhilfe.
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