Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit der an die Antragstellerin ergangenen Aufforderung des Antragsgegners, vorzeitig Altersrente zu beantragen.
Die am ... 1951 geborene Antragstellerin steht beim Antragsgegner seit 1. Oktober 2010 im laufenden Bezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Sie bewohnt ein 86 qm großes, 1892 erbautes und unsaniertes Eigenheim.
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