Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.04.2013 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung.
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