1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 21.08.2008 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht Zahlungsansprüche gegen das beklagte Land vor dem Hintergrund einer aus seiner Sicht unzutreffenden Einstufung in die Entgeltgruppe 13 geltend.
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