1) Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 7. August 2009 -
2) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Strukturausgleich nach dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder).
Der am 00.00.1962 geborene Kläger ist seit dem 1. September 1994 beim Amt der Beklagten für A. und dort seit dem 1. Januar 2005 als technischer Angestellter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der Bundesangestelltentarifvertrag (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|