1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.07.2021 (Az.
2. Der Gegenstandswert für den Streit über die Fortführung des Verfahrens wird ab 27.01.2021 auf 8.230,89 € festgesetzt.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
A.
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