Streitwert: Zustimmung zur Änderungskündigung und zur Umgruppierung eines Betriebsratsmitglieds
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.06.1990 - Aktenzeichen 8 Ta 60/90
DRsp Nr. 2002/7864
Streitwert: Zustimmung zur Änderungskündigung und zur Umgruppierung eines Betriebsratsmitglieds
Der Streitwert des Verfahrens auf Zustimmung zur Änderungskündigung und zur Umgruppierung eines Betriebsratsmitglieds ist im Regelfalle mit dem Anknüpfungswert des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGebO zu 6000,-- DM anzunehmen.