Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.03.2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob der Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch darauf hat, dass eine Zeugnisformulierung geändert wird.
Der 1974 geborene Kläger ist von Beruf Diplomingenieur und Architekt und war in der Zeit vom 01.04.2008 bis zum 31.05.2011 bei der Beklagten als Facility Manager beschäftigt. Er erzielte zuletzt ein Jahresbruttoentgelt in Höhe von 60.000,00 Euro.
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