Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei, §
Kosten werden nicht erstattet, §
I. Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung eines Streitwerts in Höhe von 1.250,00 EUR durch das Sozialgericht Dessau-Roßlau (
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