Streitwert: Kündigung Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
LAG Niedersachsen, Beschluß vom 13.07.1993 - Aktenzeichen 10 Ta 210/93
DRsp Nr. 2001/5387
Streitwert: Kündigung Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Die Kammer hält daran fest, daß der Gegenstandswert gemäß § 12 Abs. 7ArbGG stets in Höhe des Vierteljahreseinkommens festzusetzen ist, wenn das Interesse des Klägers auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gerichtet ist (wie LAG Niedersachsen NdsRpfl 1983, 77; entgegen BAG NZA 1985, 369).