Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
LAG Niedersachsen, Beschluß vom 23.05.1986 - Aktenzeichen 10 Ta 197/86
DRsp Nr. 2001/5391
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Der Wert einer Kündigungsschutzklage ist in der Regel mit dem Betrag des für ein Vierteljahr zu leistenden Entgelts zu bemessen. Ein geringerer Wert kommt nur dann in Betracht, wenn das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers am Obsiegen ausnahmsweise geringer ist (entgegen BAG NZA 1985, 309).