ArbG Köln, vom 27.08.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 7082/85
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
LAG Köln, Beschluß vom 15.11.1985 - Aktenzeichen 9 Ta 185/85
DRsp Nr. 2001/5370
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Bei Kündigungsschutzklagen ist als Streitwert der dreifache Monatsbezug maßgebend. Etwas anderen gilt nur dann, wenn sich entweder aus dem Klageantrag oder aus der Klagebegründung ergibt, daß die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses nur für einen kürzeren Zeitraum begehrt wird (entgegen BAG NZA 1985, 369).