Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den angefochtenen Beschluss verwiesen (§ 543 ZPO).
Die zulässige Beschwerde (§ l0 Abs. 3 BRAGO) ist teilweise begründet.
Der Gegenstandswert für das Verfahren ist wie folgt zu errechnen:
Die Anträge der Klageschrift zu 1) bis 3) hat das Arbeitsgericht zutreffend auf drei Monatseinkommen festgesetzt. Auf die insoweit gegebene Begründung wird Bezug genommen.
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