ArbG Gelsenkirchen, vom 20.03.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3608/85
Streitwert: Kündigung - Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung
LAG Hamm, Beschluß vom 13.05.1986 - Aktenzeichen 8 Ta 137/86
DRsp Nr. 1992/11793
Streitwert: Kündigung - Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung
Soll in einem durch Kündigungsschutzklage angestrengten Rechtsstreit eine fristlose Kündigung vom 05. Dezember in eine fristgerechte Kündigung zum 31. März des nachfolgenden Jahres umgewandelt werden, ist es angemessen, den Streitwert auf das doppelte Monatsentgelt zu begrenzen.