Mit der am 21.05.1987 zum Arbeitsgericht erhobenen Beschwerde erstrebt die Klägerin die Reduzierung des vom Arbeitsgericht für das Kündigungsschutzverfahren - 1 Ca 135/87 - in Höhe von zwei Monatsgehältern (DM 4.270) festgesetzten Streitwerts auf ein Monatsgehalt (DM 2.135) und gleichzeitig eine entsprechende Reduzierung des vom Arbeitsgericht anlässlich Her vergleichsweisen Erledigung der Kündigungsschutzverfahren - 1 Ca 124/87 - und - 1 Ca 1325/87 - festgesetzten Vergleichswerts in Höhe von DM 9.040.
I.
Die gemäß §§ 78 Abs. ArbGG,
1. 1.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|