Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
LAG Hamm, Beschluß vom 09.06.1994 - Aktenzeichen 8 Ta 196/94
DRsp Nr. 2001/5343
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
Wurde gegen einen Arbeitnehmer zweimal die fristgerechte Kündigung ausgesprochen und greift er beide Kündigungen in getrennten Rechtsstreiten an, ist der Wert des zweiten Kündigungsschutzverfahren ebenfalls nach dem des Vierteljahreseinkommen zu bemessen, wenn die Kündigungstermine 6 Monate oder mehr auseinanderliegen; andernfalls ist ein Abschlag zu machen.