Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 23.03.1984 - Aktenzeichen 4 Ta 89/84
DRsp Nr. 2001/5431
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
1. Bei mehreren Kündigungsschutzklagen im Rahmen eines Rechtsstreits ist jeder Antrag getrennt zu bewerten; die Gegenstandswerte sind zusammenzurechnen.2. Ausgenommen einer Abfindung werden alle Streitgegenstände, die im Rahmen des Kündigungsrechtsstreits mitverhandelt werden, bei der Wertberechnung hinzugezählt.