Streitwert: Kündigung - fristlose Kündigung - - Lohnfortzahlung [bis zum Ablauf der Frist der ordentlichen Kündigung]- Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
LAG Frankfurt/Main, Beschluß vom 24.11.1965 - Aktenzeichen 5 Sa 580/64
DRsp Nr. 2001/5328
Streitwert: Kündigung - fristlose Kündigung - - Lohnfortzahlung [bis zum Ablauf der Frist der ordentlichen Kündigung]- Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Bei einer Klage, die sich einerseits gegen die Unwirksamkeit einer (fristlosen) Kündigung richtet und mit der andererseits für die Zeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist Arbeitsvergütung gefordert wird, sind die Werte beider Anträge zusammenzurechnen, da der Wert des Leistungsantrags in dem des Feststellungsantrags nicht enthalten ist.