Streitwert: Klage auf inhaltliche Abänderung eines Arbeitsvertrags
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 250/90
DRsp Nr. 2002/8943
Streitwert: Klage auf inhaltliche Abänderung eines Arbeitsvertrags
Für Rechtsstreitigkeiten, mit denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf inhaltliche Abänderung des Arbeitsvertrags verfolgt, ist der Streitwert wie bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung zu bestimmen.