Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Burgmer u. a. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.11.2010 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 40.571,44 € und für den Vergleich auf 154.435,53 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Kläger hat sich im Ausgangsverfahren gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gewandt.
Der Kläger war seit 1987 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Vertriebsassistent und später als Verkaufsleiter beschäftigt.
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