LAG München - Beschluss vom 28.02.1990
10 (9) Ta 85/89
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; ZPO § 5 ;
Fundstellen:
JurBüro 1990, 1609

Streitwert: Feststellungsklage bei Umsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch

LAG München, Beschluss vom 28.02.1990 - Aktenzeichen 10 (9) Ta 85/89

DRsp Nr. 2002/15137

Streitwert: Feststellungsklage bei Umsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch

1. Auch wenn die Feststellungsklage die Frage betrifft, ob der Beklagte im Rahmen seiner Direktionsbefugnis den Kläger wirksam versetzt hat, ist bei der Streitwertbestimmung die Obergrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu beachten. 2. Der mit einem Monatsentgelt zu bewertende Weiterbeschäftigungsanspruch ist dem Streitwert der Feststellungsklage hinzuzurechnen.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; ZPO § 5 ;
Fundstellen
JurBüro 1990, 1609