Streitwert: Feststellungsklage bei Umsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch
LAG München, Beschluss vom 28.02.1990 - Aktenzeichen 10 (9) Ta 85/89
DRsp Nr. 2002/15137
Streitwert: Feststellungsklage bei Umsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch
1. Auch wenn die Feststellungsklage die Frage betrifft, ob der Beklagte im Rahmen seiner Direktionsbefugnis den Kläger wirksam versetzt hat, ist bei der Streitwertbestimmung die Obergrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu beachten.2. Der mit einem Monatsentgelt zu bewertende Weiterbeschäftigungsanspruch ist dem Streitwert der Feststellungsklage hinzuzurechnen.