Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 3. März 2016 -
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 18.666,00 €, der Streitwert für den Vergleich auf 33.393,53 € festgesetzt.
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