Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2015 -
Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 9.900,00 € festgesetzt.
Das Arbeitsgericht hat zutreffend den Streitwert für den Kündigungsschutzantrag auf drei Monatsgehälter festgesetzt. Insoweit wird auf die Begründung des Arbeitsgerichts in dem Nichtabhilfe-Beschluss vom 28.01.2016 Bezug genommen.
Allerdings war für den Weiterbeschäftigungsantrag - wie im gerichtlichen Schreiben vom 13.02.2016 bereits mitgeteilt - kein zusätzlicher Streitwert anzusetzen.
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