Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.06.2016 - Az. 8 BVGa 3/16 - abgeändert und der Gegenstandwert für das Verfahren auf 3.090,00 EUR festgesetzt.
I.: Die Beteiligten stritten im Einstweiligen Verfügungsverfahren darum, ob die Arbeitgeberin verpflichtet war, für drei Betriebsratsmitglieder die Kosten der Teilnahme an einer Schulung zu übernehmen, sowie die Betriebsratsmitglieder für die dreitägige Dauer der Schulung von der Arbeitsleistung bezahlt freizustellen.
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