Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.07.2012 - 15 Ca 192/12 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß §
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