LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 17.10.2012
5 Ta 164/12
Normen:
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Vorinstanzen:
Stuttgart, vom 11.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 192/12

Streitwert eines Bestandschutzverfahrens um insgesamt fünf Kündigungen bei Abschluss des Verfahrens durch Vergleich

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2012 - Aktenzeichen 5 Ta 164/12

DRsp Nr. 2012/21530

Streitwert eines Bestandschutzverfahrens um insgesamt fünf Kündigungen bei Abschluss des Verfahrens durch Vergleich

Werden in einem Bestandsschutzverfahren (mit Wertansatz eines Bruttovierteljahresentgelts) weitere anderweitig rechtshängige Kündigungen und Verfahren vor der Widerspruchsstelle des Integrationsamts betreffend sämtliche Kündigungen mitverglichen, begründet dies keinen Vergleichsmehrwert, weil zwischen ihnen wirtschaftliche Identität besteht, da sie wirtschaftlich dasselbe Ziel verfolgen, nämlich den unveränderten Fortbestand des Vertragsverhältnisses zwischen den Arbeitsvertragsparteien.

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.07.2012 - 15 Ca 192/12 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

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Gründe

I.

Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß § 63 Abs. 2 GKG in einem Rechtsstreit über mehrere Kündigungen, in dem weitere, anderweitig rechtshängige Kündigungen mitverglichen wurden.