Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 6. Oktober 2014 -
Der Gebührenstreitwert (§§
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerde des Verfügungsklägervertreters hat teilweise Erfolg.
Mit seiner Klage hat der Verfügungskläger die vollständige Freistellung von der Erbringung seiner Arbeitsleistung durch das verfügungsbeklagte Land für die Teilnahme an einem Lehrgang für die Zeit vom 17. bis 22. Februar 2014 verlangt. Das Gehalt des Verfügungsklägers betrug zur fraglichen Zeit € 9.047,08 brutto im Monat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|