Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 10.08.2016 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.06.2016 - Az.
I. Die Beklagte begehrt mit der Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.06.2016 die Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes für den Feststellungsantrag der Klägerin aus der Klageschrift vom 14.04.2016.
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