Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.09.2014 -
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 14.529,89 €, der Streitwert für den Vergleich auf 17.951,80 € festgesetzt.
Die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses ergibt sich daraus, dass die erkennende Kammer im Gegensatz zum Arbeitsgericht dem Streitwertkatalog (I Nr. 13) bei der streitwertmäßigen Bewertung einer Bestandsschutzklage gegen den Betriebsveräußerer und einer Feststellungs- bzw. Bestandsschutzklage gegen den Erwerber im Regelfalle folgt. Danach findet keine Erhöhung wegen der subjektiven Klagehäufung statt. Es sind für beide Anträge insgesamt nur drei Gehälter als Streitwert anzusetzen.
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