Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beteiligten zu 2) vom 24. November 2014 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 6. November 2014 -
Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit.
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