Die Beschwerdeführerin vertritt die Beteiligten zu 1-9 in einem Beschlussverfahren wegen der Anfechtung der Betriebsratswahl 1990, bei der ca. 2.600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt waren. Es war ein Betriebsrat von 19 Mitgliedern zu wählen. Das Arbeitsgericht hat durch Beschluß vom 14.8.1991 - 36 BV 7/90 - über den Antrag entschieden.
Dem Anfechtungsverfahren ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren im Beschlussverfahren vorausgegangen, in dem die Beschwerdeführerin u.a. die Beteiligten zu 1-7 wegen der Aufnahme in die Wählerliste vertreten hat.
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