Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 28. Januar 2013 insoweit aufgehoben, als gegenüber der Beklagten zu 2 erkannt worden ist.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|