Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 11 R 5484/11 beendet ist.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt mit einem als "Klage" überschriebenen Schreiben mehr als zwei Jahre nach Abschluss eines Vergleichs in einem Erörterungstermin vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg eine abschließende Entscheidung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|