SG Mannheim, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 678/11
Streitgegenstand einer vorläufigen Leistungsbewilligung im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsabsenkung bei einer Verletzung von Pflichten aus dem Eingliederungsvertrag
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - Aktenzeichen L 12 AS 3569/11
DRsp Nr. 2013/3908
Streitgegenstand einer vorläufigen Leistungsbewilligung im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsabsenkung bei einer Verletzung von Pflichten aus dem Eingliederungsvertrag
Ausführungsbescheide zu einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz werden weder nach § 96 Abs. 1SGG Gegenstand des Verfahrens, noch erledigen sie den ursprünglichen Bescheid (teilweise). Sie sind nur vorläufig und verlieren mit der rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache ihre Wirkung. Sind Eingliederungsvereinbarungen durch Verwaltungsakt und durch öffentlich-rechtlichen Vertrag als gleichwertige Handlungsformen anzusehen, sind hinsichtlich der Sanktionierung nach § 31SGB II unterschiedliche Rechtsfolgen ausgeschlossen.
1. Ausführungsbescheide zu einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz werden weder nach § 96 Abs. 1SGG Gegenstand des Verfahrens, noch erledigen sie den ursprünglichen Bescheid (teilweise). Sie sind nur vorläufig und verlieren mit der rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache ihre Wirkung.2. Sind Eingliederungsvereinbarungen durch Verwaltungsakt und durch öffentlich-rechtlichen Vertrag als gleichwertige Handlungsformen anzusehen, sind hinsichtlich der Sanktionierung nach § 31SGB II unterschiedliche Rechtsfolgen ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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