Der Rechtsstreit betrifft einen soldatenbeteiligungsrechtlichen Kostenübernahmeanspruch.
1. Der Antragsteller ist Vertrauensperson der Unteroffiziere .... Diese Kompanie ist in X stationiert und untersteht dem bataillonsähnlichen Führungsbereich X. Der Antragsteller ist auch Sprecher der Versammlung der Vertrauenspersonen für den Führungsbereich Berlin.
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