Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Zahlungen an den Kläger aus der "Erweiterten Honorarverteilung" der Beklagten für die Zeit vom 1.7.2012 bis 30.6.2013.
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