Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 25.11.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Auferlegung von Verschuldenskosten gegen den Kläger in Höhe von 400 Euro wird aufgehoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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