1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.06.2022 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses.
1. 2.
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