Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2018 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
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Die Klägerin begehrt vom Bundesministerium der Finanzen Zugang zu Informationen über die insolvent gewordene W. AG.
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