SG Düsseldorf, vom 21.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 26 R 930/10
Streit über einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach SGB VIBejahung der Einsatzfähigkeit des Betroffenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der WegefähigkeitAblehnung eines Anspruchs auf Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufungsunfähigkeitVerweisung auf eine Tätigkeit als Warenprüfer oder Versandfertigmacher bei zuvor ausgeübter Tätigkeit als angelernter Dachdecker Angelernter im oberen BereichEinstufung eines Berufs in das Mehrstufenschema des BSG bei fehlender berufsqualifizierender Ausbildung
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen L 8 R 655/12
DRsp Nr. 2016/2254
Streit über einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach SGB VIBejahung der Einsatzfähigkeit des Betroffenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der WegefähigkeitAblehnung eines Anspruchs auf Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufungsunfähigkeitVerweisung auf eine Tätigkeit als Warenprüfer oder Versandfertigmacher bei zuvor ausgeübter Tätigkeit als angelernter Dachdecker Angelernter im oberen BereichEinstufung eines Berufs in das Mehrstufenschema des BSG bei fehlender berufsqualifizierender Ausbildung
1. Reicht das Restleistungsvermögen des Versicherten noch aus für Tätigkeiten wie Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen, Telefonieren, Kopieren, Scannen, Faxen, Sortieren oder Ablegen, sind ernste Zweifel an seiner Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen seiner qualitativen Leistungseinschränkungen ausgeräumt, ohne dass es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bedarf.2. Für die Wegefähigkeit reicht es aus, wenn der Versicherte noch in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von etwas mehr als 500 m innerhalb von 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel innerhalb der Hauptverkehrszeit zu benutzen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.