SG Köln, vom 20.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 33 AS 2426/14
Streit über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für rumänische StaatsangehörigeGewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten Kapitel des SGB XIILeistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IIAnspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt als ErmessensleistungVorliegen eines verfestigten Aufenthalts
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.04.2016 - Aktenzeichen L 19 AS 555/15
DRsp Nr. 2016/8783
Streit über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für rumänische StaatsangehörigeGewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten Kapitel des SGB XIILeistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB IIAnspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt als ErmessensleistungVorliegen eines verfestigten Aufenthalts
1. Dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II unterfallen sowohl Unionsbürger mit einem Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche als auch ohne materielles Aufenthaltsrecht. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II ist mit unionsrechtlichen Vorschriften vereinbar. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Leistungsausschluss bestehen nicht.2. Allein die Tatsache, dass die Hilfebedürftige keine eigene Wohnung und nach eigenen Angaben keinen festen Wohnsitz gehabt hat, spricht im Hinblick auf die langjährige Aufenthaltsdauer (hier fünf Jahre) nicht gegen die Annahme eines verfestigten Aufenthalts.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.